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Jedes Jahr verschenken ArbeitnehmerInnen Millionen Euro an das Finanzministerium!
Und das nur, weil die ArbeitnehmerInnenveranlagung (oft auch als Lohnsteuerausgleich bezeichnet) nicht gemacht wird.
Absetzbeträge werden nur auf Antrag berücksichtigt, dazu zählen
- Sonderausgaben
- Werbungskosten
- Außergewöhnliche Belastung
Die Steuer wird auf Basis des Jahreseinkommens neu berechnet - und wenn man zu viel bezahlt hat, gibt es Geld vom Finanzamt zurück!
Als BilanzbuchhalterIn kann ich diesen Antrag für Sie stellen.
Dabei berate ich Sie selbstverständlich auch über sämtliche Möglichkeiten Steuer zu sparen!
Kontaktieren Sie mich - es könnte sich auszahlen!
Ist Ihr Geld auch dabei?